Hier finden Sie hilfreiche Informationen darüber, wie Sie eine Kur beantragen können.
Wie beantrage ich eine Kur?
Jeder Mensch mit Familienverantwortung hat grundsätzlich Anspruch auf eine Mutter/Vater-Kind-Kur, wenn diese medizinisch begründet ist.
Daher führt der erste Weg zu Ihrem Hausarzt und Kinderarzt. Diese stellen Verordnungen für Sie und Ihre Kinder aus. Für jedes therapiebedürftige Kind muss eine eigene Verordnung ausgestellt werden, in der die Notwendigkeit einer Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme festgestellt wird.
Was kostet mich eine Kur?
Damit Sie Ihr Budget für eine Mutter/Vater-Kind-Kur vernünftig planen können, geben wir Ihnen einen Überblick, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Ist mein Wunschtermin im Miramar noch frei?
Schauen Sie in unserer Terminübersicht nach und melden Sie sich gleich bei uns an.
Wann ist eine Kur im Miramar nicht möglich?
Jeder Einzelfall wird individuell von den entsprechenden Fachbereichen geprüft.
Für die Erwachsenen sprechen aber grundsätzlich folgende Kontraindikationen gegen eine Kurmaßnahme:
- Schwangerschaft
- Anfallsleiden
- Schwerstschädigung mit Mehrfachbehinderung
- Akute Infektionskrankheiten (Ansteckungsgefahr)
- Schwere Depression
- Suizidalität
- Sucht
- Akute Psychosen
- Bipolare Störungen
- Schizophrenie
- Persönlichkeitsstörungen
Für die Kinder sprechen folgende Kontraindikationen gegen eine Kurmaßnahme:
- Akute Infektionskrankheiten (Ansteckungsgefahr)
- Anfallsleiden
- Schwerstschäden mit Mehrfachbehinderung
- Diabetes und jünger als 8 Jahre