Auf dem Weg zu einer Kur im Miramar führt der erste Weg zu Ihrem Hausarzt. Dieser stellt eine Verordnung (Formular 64) für Sie aus, in der die Notwendigkeit einer Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme nach §24 SGB V feststellt wird. Für jedes therapiebedürftige Kind muss eine eigene Verordnung (Formular 65) ausgestellt werden, für begleitende Kinder nicht. Die entsprechenden Formulare/Atteste sind in der Arztpraxis vorrätig. Die Verordnung für therapiebedürftige Kinder kann auch vom Kinderarzt ausgefüllt werden.

Die Kurklinik Miramar besitzt einen Versorgungsvertrag nach §111a SGB V und darf stationäre medizinische Vorsorgemaßnahmen (§24 SGB V) durchführen. Rehabilitationsmaßnahmen nach §41 SGB V können im Miramar nicht durchgeführt werden.

Neben den vorsorgerelevanten Erkrankungen (Heilanzeigen) sind die folgenden Kontextfaktoren, die für Mütter und Väter typische Probleme darstellen, maßgebend für die Bewilligung der Maßnahme:

  • Mehrfachbelastung durch Beruf/Familie
  • fehlende Anerkennung der Mutter-/Vaterrolle 
  • Tod des Partners oder eines nahen Angehörigen
  • beeinträchtigte Mutter/Vater-Kind-Beziehung
  • Partner-/Eheprobleme / Trennung vom Partner
  • mangelnde Unterstützung bei der Kindererziehung 
  • Teenager-Schwangerschaft
  • Überforderungssituation am Arbeitsplatz/in der Schule
  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Pflege von Familienangehörigen
  • finanzielle Sorgen
  • drohender Arbeitsplatzverlust/Arbeitslosigkeit
  • soziale Isolation
  • mangelnde Grundkompetenzen im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Mutter/eines Vaters
  • ständiger Zeitdruck
  • alleinerziehend
  • erhöhter Betreuungsaufwand durch häufig oder chronisch erkrankte, verhaltensauffällige oder behinderte Kinder, frühgeborene Kinder, Mehrlingsgeburten
  • besonders belastende/unregelmäßige Arbeitszeiten
  • nicht gleichberechtigte Stellung der Frau/des Mannes in der Familie
  • sprachliche Verständigungsschwierigkeiten
  • Schwierigkeiten bei Bewältigung von Alltagsproblemen

Im Abschnitt VI des Formulars können Empfehlungen für die Kureinrichtung gegeben werden. Sofern Sie Ihre Maßnahme bei uns durchführen wollen, sollten Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrnehmen und auf dem Formular folgende Kriterien vermerkt werden:

  • Ostseeklima
  • Allergenarmut
  • besondere Kostform (glutenfrei, vegetarisch, …)

Die klassischen Risikofaktoren wie übermäßiger Alkohol-, Nikotin- und Medikamentenkonsum, Bewegungsmangel sowie Adipositas fördern die Problematik und sind deshalb ebenfalls zu berücksichtigen.

Mit der vom Arzt ausgefüllten Verordnung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.