Auf dem Weg zu einer Kur im Miramar führt der erste Weg zu Ihrem Hausarzt. Dieser stellt eine Verordnung (Formular 64) für Sie aus, in der die Notwendigkeit einer Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme nach §24 SGB V feststellt wird. Für jedes therapiebedürftige Kind muss eine eigene Verordnung (Formular 65) ausgestellt werden, für begleitende Kinder nicht. Die entsprechenden Formulare/Atteste sind in der Arztpraxis vorrätig. Die Verordnung für therapiebedürftige Kinder kann auch vom Kinderarzt ausgefüllt werden.

Die Kurklinik Miramar besitzt einen Versorgungsvertrag nach §111a SGB V und darf stationäre medizinische Vorsorgemaßnahmen (§24 SGB V) durchführen. Rehabilitationsmaßnahmen nach §41 SGB V können im Miramar nicht durchgeführt werden.

Neben den vorsorgerelevanten Erkrankungen (Heilanzeigen) sind die folgenden Kontextfaktoren, die für Mütter und Väter typische Probleme darstellen, maßgebend für die Bewilligung der Maßnahme:

  • Mehrfachbelastung durch Beruf/Familie
  • fehlende Anerkennung der Mutter-/Vaterrolle 
  • Tod des Partners oder eines nahen Angehörigen
  • beeinträchtigte Mutter/Vater-Kind-Beziehung
  • Partner-/Eheprobleme / Trennung vom Partner
  • mangelnde Unterstützung bei der Kindererziehung 
  • Teenager-Schwangerschaft
  • Überforderungssituation am Arbeitsplatz/in der Schule
  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Pflege von Familienangehörigen
  • finanzielle Sorgen
  • drohender Arbeitsplatzverlust/Arbeitslosigkeit
  • soziale Isolation
  • mangelnde Grundkompetenzen im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Mutter/eines Vaters
  • ständiger Zeitdruck
  • alleinerziehend
  • erhöhter Betreuungsaufwand durch häufig oder chronisch erkrankte, verhaltensauffällige oder behinderte Kinder, frühgeborene Kinder, Mehrlingsgeburten
  • besonders belastende/unregelmäßige Arbeitszeiten
  • nicht gleichberechtigte Stellung der Frau/des Mannes in der Familie
  • sprachliche Verständigungsschwierigkeiten
  • Schwierigkeiten bei Bewältigung von Alltagsproblemen

Im Abschnitt VI des Formulars können Empfehlungen für die Kureinrichtung gegeben werden. Sofern Sie Ihre Maßnahme bei uns durchführen wollen, sollten Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrnehmen und auf dem Formular folgende Kriterien vermerkt werden:

  • Ostseeklima
  • Allergenarmut
  • besondere Kostform (glutenfrei, vegetarisch, …)

Die klassischen Risikofaktoren wie übermäßiger Alkohol-, Nikotin- und Medikamentenkonsum, Bewegungsmangel sowie Adipositas fördern die Problematik und sind deshalb ebenfalls zu berücksichtigen.

Mit der vom Arzt ausgefüllten Verordnung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Beratungsdienste

Ihre Krankenkasse ist der erste Ansprechpartner für Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen.
Wenn Sie eine Beratungsstelle des Müttergenesungswerks in Anspruch nehmen wollen und Ihre Maßnahme in der Kurklinik Miramar durchführen möchten, teilen Sie dies dort bitte gleich mit, da Sie sonst in Einrichtungen des MGWs vermittelt werden.