Auf dem Weg zu einer Kur im Miramar führt der erste Weg zu Ihrem Hausarzt. Dieser stellt eine Verordnung (Formular 64) für Sie aus, in der die Notwendigkeit einer Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme nach §24 SGB V feststellt wird. Für jedes therapiebedürftige Kind muss eine eigene Verordnung (Formular 65) ausgestellt werden, für begleitende Kinder nicht. Die entsprechenden Formulare/Atteste sind in der Arztpraxis vorrätig. Die Verordnung für therapiebedürftige Kinder kann auch vom Kinderarzt ausgefüllt werden.
Die Kurklinik Miramar besitzt einen Versorgungsvertrag nach §111a SGB V und darf stationäre medizinische Vorsorgemaßnahmen (§24 SGB V) durchführen. Rehabilitationsmaßnahmen nach §41 SGB V können im Miramar nicht durchgeführt werden.
Neben den vorsorgerelevanten Erkrankungen (Heilanzeigen) sind die folgenden Kontextfaktoren, die für Mütter und Väter typische Probleme darstellen, maßgebend für die Bewilligung der Maßnahme:
- Mehrfachbelastung durch Beruf/Familie
- fehlende Anerkennung der Mutter-/Vaterrolle
- Tod des Partners oder eines nahen Angehörigen
- beeinträchtigte Mutter/Vater-Kind-Beziehung
- Partner-/Eheprobleme / Trennung vom Partner
- mangelnde Unterstützung bei der Kindererziehung
- Teenager-Schwangerschaft
- Überforderungssituation am Arbeitsplatz/in der Schule
- Erziehungsschwierigkeiten
- Pflege von Familienangehörigen
- finanzielle Sorgen
- drohender Arbeitsplatzverlust/Arbeitslosigkeit
- soziale Isolation
- mangelnde Grundkompetenzen im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Mutter/eines Vaters
- ständiger Zeitdruck
- alleinerziehend
- erhöhter Betreuungsaufwand durch häufig oder chronisch erkrankte, verhaltensauffällige oder behinderte Kinder, frühgeborene Kinder, Mehrlingsgeburten
- besonders belastende/unregelmäßige Arbeitszeiten
- nicht gleichberechtigte Stellung der Frau/des Mannes in der Familie
- sprachliche Verständigungsschwierigkeiten
- Schwierigkeiten bei Bewältigung von Alltagsproblemen
Im Abschnitt VI des Formulars können Empfehlungen für die Kureinrichtung gegeben werden. Sofern Sie Ihre Maßnahme bei uns durchführen wollen, sollten Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrnehmen und auf dem Formular folgende Kriterien vermerkt werden:
- Ostseeklima
- Allergenarmut
- besondere Kostform (glutenfrei, vegetarisch, …)
Die klassischen Risikofaktoren wie übermäßiger Alkohol-, Nikotin- und Medikamentenkonsum, Bewegungsmangel sowie Adipositas fördern die Problematik und sind deshalb ebenfalls zu berücksichtigen.
Mit der vom Arzt ausgefüllten Verordnung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.