Kosten einer Mutter-/Vater-Kind-Kur

Eine Kur in der Kurklinik Miramar ist für gesetzlich Versicherte in aller Regel nahezu kostenfrei.

Hier finden Sie alle Informationen zu den einzelnen Kostenpunkten – übersichtlich zusammengefasst.

Gesetzliche Zuzahlung

Für gesetzlich Versicherte ist die Mutter-/Vater-Kind-Kur eine Leistung der Krankenkasse. Es fällt lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 € pro Kalendertag für Erwachsene an.

An- und Abreisetag werden mitgezählt, sodass bei einer dreiwöchigen Kur ein Betrag von 220 € fällig wird.
Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

So können Sie bezahlen:
Am einfachsten überweisen Sie den Betrag vor Kurbeginn auf folgendes Konto:

IBAN: DE83 2003 0000 0628 8223 71
BIC: HYVEDEMM300
Empfänger: Kurklinik Miramar

Alternativ können Sie den Eigenanteil auch am ersten Freitag der Kur vor Ort begleichen –
in bar oder mit EC-Karte. Es erspart uns und Ihnen aber unnötigen Aufwand, wenn Sie vorher überweisen.

Bitte bringen Sie bei einer Zuzahlungsbefreiung den entsprechenden Befreiungsbescheid Ihrer Krankenkasse mit.

Versicherungsfremde Zusatzleistungen

Einige Leistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, stellt die Kurklinik Miramar zusätzlich zur Verfügung, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

Für diese versicherungsfremden Zusatzleistungen erheben wir eine einmalige Pauschale von 40 € pro Familie.

Darin enthalten sind unter anderem:

  • Unbegrenzte Bereitstellung von Tafelwasser inkl. einer Wasserflasche
  • Nutzung der Teeküche mit Zwieback, Knäckebrot, Milch und Tee
  • Tägliche Obstauswahl zur freien Verfügung
  • Kurabgabe der Gemeinde Großenbrode
  • Nutzung von Zimmertelefon und TV-Gerät
  • kostenloser Transfer vom und zum Bahnhof
  • Bereitstellung einer Babyrufanlage bei Bedarf
  • Kostenlose Nutzung des Schwimmbades und der Sauna außerhalb der Therapiezeiten

Diese Pauschale wird einmalig zu Beginn Ihres Aufenthalts fällig und kann zusammen mit dem Eigenanteil und ggf. den Parkgebühren überwiesen werden oder vor Ort bezahlt werden.

Parken

Wenn Sie mit dem Auto anreisen und dieses bei uns auf dem Gelände parken möchten:

  • Kosten: einmalig 40 € für den gesamten Kurzeitraum
  • Der Parkplatz auf dem Klinikgelände ist fest für Sie reserviert.

Die Parkgebühr wird einmalig zu Beginn Ihres Aufenthalts fällig und kann zusammen mit dem Eigenanteil und den versicherungsfremden Zusatzleistungen überwiesen werden oder vor Ort bezahlt werden.

Telefon & Internet

Telefon

Telefonate vom Zimmeranschluss aus sind rund um die Uhr möglich – unabhängig von Tageszeit oder Wochentag.

Die Abrechnung erfolgt minutengenau am Abreisetag, zusammen mit einer detaillierten Übersicht Ihrer geführten Gespräche.

Die Gebühren im Überblick:

  • 0,10 € pro Minute für Gespräche ins deutsche Festnetz
  • 0,30 € pro Minute für Gespräche in deutsche Mobilfunknetze

Wichtige Hinweise:

  • Gespräche über Vorwahl-Anbieter sind nicht möglich
  • Auslandsgespräche sind nicht freigeschaltet

Bitte beachten Sie, dass Zimmertelefone erst auf Wunsch für externe Gespräche freigeschaltet werden.

Internet

Die Zugangsdaten zum WLAN können Sie an der Rezeption erhalten. Für die Nutzung während Ihres gesamten Aufenthalts berechnen wir eine Pauschale von 5 €.

Fahrkosten

Die Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten zur Klinik und zurück, abzüglich eines kleinen Eigenanteils:

  • 10 % Eigenanteil pro Strecke, mindestens 5 €, maximal 10 €
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Kur direkt mit Ihrer Krankenkasse
  • Fahrkarten und Quittungen gut aufbewahren
  • Kinder unter 18 Jahren sind vollständig zuzahlungsbefreit

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Auch als Privatversicherte:r oder beihilfeberechtigte:r Patient:in können Sie Ihre Kur in Miramar durchführen. Wir verfügen über einen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V und sind nach § 30 GewO als private Krankenanstalt (Sanatorium) anerkannt und somit im Sinne der Bundesbeihilfeverordnung beihilfefähig nach § 35 BBhV.

  • Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.
  • Für Beihilfe gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Selbstzahler/innen

Sie möchten Ihre Kur selbst finanzieren, z. B. weil keine Bewilligung durch die Krankenkasse vorliegt?

Auch das ist möglich – sprechen Sie uns einfach an. Wir informieren Sie gern über die Rahmenbedingungen und den weiteren Ablauf.